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1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen bilden als Ergänzung des
geltenden Rechts die Grundlage unserer Lieferverträge. Abweichende
Bestimmungen des Bestellers sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns
ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Wir widersprechen ausdrücklich
der Anwendung und Einbeziehung jedweder Allgemeiner Geschäftsbedingungen des
Käufers.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung
zustande.
3. Preise
Eine verbindliche Preisfeststellung erfolgt erst durch unsere schriftliche
Auftragsbestätigung und unter dem Vorbehalt, dass die der
Auftragsbestätigung zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
Unsere Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, in EUR zuzüglich
der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden ges. MwSt. und ab Werk.
Verpackung, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sind nicht
eingeschlossen.
Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers werden dem
Auftraggeber berechnet. Konstruktionszeichnungen, Werkzeuge, Muster und
ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden
berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
4. Mindest-Auftragswert
Inlandsaufträge: EUR 50,00 netto pro Liefertermin
*Auslandsaufträge: EUR 135,00 netto pro Liefertermin plus
EUR 15,00 Exportzuschlag
*gegen Vorkasse
5. Liefermenge, Lieferfrist
Fertigungsbedingte Mehr-
oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Menge sind zulässig.
Wir sind zu Teillieferungen
berechtigt.
Unsere Lieferzeiten beziehen
sich auf das Versanddatum der Ware. Sie gelten als eingehalten, wenn die
Ware zu diesem Zeitpunkt das Werk verlässt oder bei Lieferunmöglichkeit die
Versandbereitschaft gemeldet wird.
Die vereinbarte Lieferfrist
gilt immer nach Klärung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten.
Bei Überschreiten der Lieferfrist hat der Besteller eine angemessene
Nachfrist zu gewähren.
Bei Nichteinhaltung der
Lieferfrist einschließlich der Nachfrist übernehmen wir ausschließlich für
den Rechungswert der Warenmenge, die nicht fristgerecht geliefert wurde,
beschränkte Haftung.
Höhere Gewalt,
Betriebsstörungen und ähnliche unvorhersehbare von uns nicht zu vertretende
Umstände entbinden uns von den vereinbarten Lieferfristen. In diesen Fällen
ist der Besteller nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und
Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
6. Leistungsstörungen
Der Besteller hat die
Vertragsmäßigkeit der bestellten Ware zu prüfen. Rügen wegen
Falschlieferung, Fehlmengen und offensichtlichen Mängeln müssen
unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der
Ware vom Besteller schriftlich und spezifiziert gerügt werden.
Nicht ersichtliche Mängel
sind zu rügen, sobald der Mangel offensichtlich geworden ist. Ein Verstoß
gegen diese Obliegenheiten schließt Ansprüche uns gegenüber aus.
Geringfügige Fehler, die die
Verwendbarkeit des Erzeugnisses nicht wesentlich beeinträchtigen, sind kein
Grund zur Beanstandung. Wir haben das Recht, die mangelhafte Sache innerhalb
angemessener Frist nach zu liefern oder zu ersetzen.
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Schadensersatzansprüche aus
Unmöglichkeit, Verzug, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei
Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung werden, soweit dies
gesetzlich möglich ist, ausgeschlossen. Ebenso wird die Haftung für
Mangelfolgeschäden ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für die
Fälle, in denen uns oder unserem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zu Last fallen. Die Sachmängelansprüche verjähren in zwölf
Monaten ab Ablieferung, soweit das Gesetz keine längeren Fristen
vorschreibt. Den Besteller trifft die volle Beweislast für sämtliche
Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den
Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der
Mängelrüge.
Wir fertigen nach Zeichnungen, Druckvorlagen und Mustern, die vom Besteller
geprüft und als Fertigungsunterlagen von ihm freigegeben sind. Für die
konstruktive Gestaltung und Richtigkeit der reproduzierten Vorlagen haften
wir nicht. Die Haftung wird auch für den Fall ausgeschlossen, dass dadurch
Schutzrechte Dritter verletzt werden.
Ebenso wird die Haftung für Mangelfolgeschäden ausgeschlossen, es sei denn,
dass uns oder unserem Erfüllungsgehilfen Vorsatz zur Last fallen.
7. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind zahlbar ab Rechnungsdatum innerhalb von 10 Tagen mit 2%
Skonto oder, soweit nicht anders vereinbart, 30 Tage netto. Voraussetzung
für den Skontoabzug ist, dass der Besteller alle fälligen
Rechnungsbeträge beglichen hat.
Bei Zielüberschreitung sind
wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen
Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Wechsel werden
nicht, Schecks nur erfüllungshalber und unter dem üblichen Vorbehalt
entgegen genommen. Ist der Besteller mit der Zahlung in Verzug, steht es uns
frei, die weitere Erfüllung des Vertrages abzulehnen. Tritt eine erhebliche
Gefährdung unseres Zahlungsanspruches ein, sind wir berechtigt,
Vorauszahlungen oder ausreichende Sicherheit zu fordern. Bei Verweigerung
bleibt uns der Rücktritt vorbehalten.
Eingehende Zahlungen tilgen
unbeschadet einer anders lautenden Bestimmung des Auftraggebers jeweils
unsere älteste offene Forderung.
8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt
bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer zum Rechungsdatum bestehenden
Forderungen gegen den Besteller unser Eigentum. Bei Be- und Verarbeitung der
Vorbehaltsware steht uns das Eigentum an der dadurch entstehenden Sache zu
und zwar im Verhältnis Vorbehaltsware im Wert der neuen Sache zum Zeitpunkt
der Be- und Verarbeitung. Veräußert der Besteller die Vorbehaltsware
weiter, tritt er zum Zeitpunkt der Weiterveräußerung die Forderung daraus an
uns ab. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Besteller
nicht berechtigt. Die Zwangsvollstreckung ist uns sofort anzuzeigen.
Entwürfe,
Konstruktionszeichnungen, Werkzeuge etc., die von uns erarbeitet und zur
Verfügung gestellt werden, bleiben unser Eigentum.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gerichtsstand, soweit
gesetzlich zulässig, ist Fürstenfeldbruck, einschließlich für Klagen im
Scheck-, und Urkundungsverfahren. Erfüllungsort ist München. Wir sind
berechtigt, wahlweise den Besteller an dessen Sitz zu verklagen.
10. Schlussbestimmung
Eine etwaige Unwirksamkeit
einer oder mehrer Bestimmungen, berührt die Wirksamkeit der übrigen ALZ
nicht.
DST
GmbH Germering
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