Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen bilden als Ergänzung des geltenden Rechts die Grundlage unserer Lieferverträge. Abweichende Bestimmungen des Bestellers sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Wir widersprechen ausdrücklich der Anwendung und Einbeziehung jedweder Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Käufers. 
2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. 
3. Preise

Eine verbindliche Preisfeststellung erfolgt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung und unter dem Vorbehalt, dass die der Auftragsbestätigung zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
Unsere Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, in EUR zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden ges. MwSt. und ab Werk. Verpackung, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sind nicht eingeschlossen.
Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers werden dem Auftraggeber berechnet. Konstruktionszeichnungen, Werkzeuge, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.  

4. Mindest-Auftragswert

Inlandsaufträge:             EUR 50,00 netto pro Liefertermin
*Auslandsaufträge:         EUR 135,00 netto pro Liefertermin plus
                                      EUR 15,00 Exportzuschlag   
                                       *gegen Vorkasse

5. Liefermenge, Lieferfrist

Fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Menge sind zulässig.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
Unsere Lieferzeiten beziehen sich auf das Versanddatum der Ware. Sie gelten als eingehalten, wenn die Ware zu diesem Zeitpunkt das Werk verlässt oder bei Lieferunmöglichkeit die Versandbereitschaft gemeldet wird.
Die vereinbarte Lieferfrist gilt immer nach Klärung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten. Bei Überschreiten der Lieferfrist hat der Besteller eine angemessene Nachfrist zu gewähren.
Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist einschließlich der Nachfrist übernehmen wir ausschließlich für den Rechungswert der Warenmenge, die nicht fristgerecht geliefert wurde, beschränkte Haftung.
Höhere Gewalt, Betriebsstörungen und ähnliche unvorhersehbare von uns nicht zu vertretende Umstände entbinden uns von den vereinbarten Lieferfristen. In diesen Fällen ist der Besteller nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
6. Leistungsstörungen
Der Besteller hat die Vertragsmäßigkeit der bestellten Ware zu prüfen. Rügen wegen Falschlieferung, Fehlmengen und offensichtlichen Mängeln müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Ware vom Besteller schriftlich und spezifiziert gerügt werden.
Nicht ersichtliche Mängel sind zu rügen, sobald der Mangel offensichtlich geworden ist. Ein Verstoß gegen diese Obliegenheiten schließt Ansprüche uns gegenüber aus.
Geringfügige Fehler, die die Verwendbarkeit des Erzeugnisses nicht wesentlich beeinträchtigen, sind kein Grund zur Beanstandung. Wir haben das Recht, die mangelhafte Sache innerhalb angemessener Frist nach zu liefern oder zu ersetzen.

 

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung werden, soweit dies gesetzlich möglich ist, ausgeschlossen. Ebenso wird die Haftung für Mangelfolgeschäden ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für die Fälle, in denen uns oder unserem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last fallen. Die Sachmängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Ablieferung, soweit das Gesetz keine längeren Fristen vorschreibt. Den Besteller trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Wir fertigen nach Zeichnungen, Druckvorlagen und Mustern, die vom Besteller geprüft und als Fertigungsunterlagen von ihm freigegeben sind. Für die konstruktive Gestaltung und Richtigkeit der reproduzierten Vorlagen haften wir nicht. Die Haftung wird auch für den Fall ausgeschlossen, dass dadurch Schutzrechte Dritter verletzt werden.
Ebenso wird die Haftung für Mangelfolgeschäden ausgeschlossen, es sei denn, dass uns oder unserem Erfüllungsgehilfen Vorsatz zur Last fallen.

7. Zahlungsbedingungen
Rechnungen  sind zahlbar ab Rechnungsdatum innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto oder, soweit nicht anders vereinbart, 30 Tage netto. Voraussetzung  für  den Skontoabzug ist, dass der Besteller alle fälligen Rechnungsbeträge beglichen hat.
Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Wechsel werden nicht, Schecks nur erfüllungshalber und unter dem üblichen Vorbehalt entgegen genommen. Ist der Besteller mit der Zahlung in Verzug, steht es uns frei, die weitere Erfüllung des Vertrages abzulehnen. Tritt eine erhebliche Gefährdung unseres Zahlungsanspruches ein, sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder ausreichende Sicherheit zu fordern. Bei Verweigerung bleibt uns der Rücktritt vorbehalten.
Eingehende Zahlungen tilgen unbeschadet einer anders lautenden Bestimmung des Auftraggebers jeweils unsere älteste offene Forderung.
8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer zum Rechungsdatum bestehenden Forderungen gegen den Besteller unser Eigentum. Bei Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware steht uns das Eigentum an der dadurch entstehenden Sache zu und zwar im Verhältnis Vorbehaltsware im Wert der neuen Sache zum Zeitpunkt der  Be- und Verarbeitung. Veräußert der Besteller die Vorbehaltsware weiter, tritt er zum Zeitpunkt der Weiterveräußerung die Forderung daraus an uns ab. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Besteller nicht berechtigt. Die Zwangsvollstreckung ist uns sofort anzuzeigen.
Entwürfe, Konstruktionszeichnungen, Werkzeuge etc., die von uns erarbeitet und zur Verfügung gestellt werden, bleiben unser Eigentum. 9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, ist Fürstenfeldbruck, einschließlich für Klagen im Scheck-, und Urkundungsverfahren.  Erfüllungsort ist München. Wir sind berechtigt, wahlweise den Besteller an dessen Sitz zu verklagen.
10. Schlussbestimmung
Eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrer Bestimmungen,    berührt die Wirksamkeit der übrigen ALZ nicht.

                                                                      DST GmbH Germering

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